Der Lieferservice Flink erhebt für bestimmte Produkte eine Lagergebühr, die er beim Online-Einkauf auf den Warenpreis aufschlägt. Unserer Meinung nach ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Diese Ansicht teilt auch das Landgericht in Berlin, das unserer Klage gefolgt ist und Flink diese Praxis untersagt hat. Flink hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
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