Heizkostenabrechnung: Vermieter müssen sich an CO2-Kosten beteiligen

    • Offizieller Beitrag

    Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz betrifft erstmals die aktuellen Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Wer eine Wohnung vermietet, muss nun einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die durch Heizung und Warmwasser entstehen. Prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung!

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