Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor unerlaubter Geschäftstätigkeit der Passivo Ltd.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. August 2023 eine Warnung vor der Geschäftstätigkeit der Firma Passivo Ltd. herausgegeben. Die BaFin warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, Geschäfte mit dieser Firma zu tätigen, da sie keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt.
Die Passivo Ltd. tritt nach eigenen Angaben als Anbieter von Finanzdienstleistungen auf und wirbt mit verlockenden Angeboten im Bereich der Geldanlage. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass diese Firma nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt, um Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Dies bedeutet, dass die Firma nicht den strengen Aufsichts- und Verbraucherschutzstandards unterliegt, die für regulierte Finanzdienstleister gelten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die dennoch Geschäfte mit der Passivo Ltd. abschließen, könnten einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt sein.
Die BaFin betont, wie wichtig es ist, vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen die entsprechende Genehmigung und Regulierung zu überprüfen. Dies kann dazu beitragen, betrügerische Aktivitäten zu vermeiden und das eigene Vermögen zu schützen. Die BaFin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, sich vor Abschluss von Geschäften mit Finanzdienstleistern über deren Regulierungsstatus zu informieren und im Zweifelsfall auf Geschäfte mit nicht autorisierten Anbietern zu verzichten.
Die Warnung der BaFin gegenüber der Passivo Ltd. unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Recherche und Due Diligence, insbesondere im Finanzsektor. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten immer vorsichtig sein und nicht nur auf verlockende Versprechen und Angebote hereinfallen, sondern stets die Seriosität und Legitimität von Unternehmen überprüfen, bevor sie finanzielle Entscheidungen treffen.
Weitere Informationen und Ratschläge zur Vermeidung von Betrug im Finanzbereich finden sich auf der offiziellen Website der BaFin unter www.bafin.de.
Hinweis: Die Meldung basiert auf Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bezieht sich auf den verlinkten Artikel vom 9. August 2023.