Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse, welche beim Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2025 in die entscheidende Phase geht.
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