Beiträge von Batman

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Aufmerksamkeit auf die Website bitirosinvestment.com gerichtet und warnt vor den dort angebotenen Finanzdienstleistungen. Bitiros Investment, angeblich mit Sitz in Berlin, wird beschuldigt, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anzubieten. Dies schließt Investitionen in Kryptowährungen, börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds - ETFs), Gold, Immobilien, landwirtschaftliche Produkte und binäre Optionen ein.

    Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchten, dazu die Genehmigung der BaFin benötigen. Trotz dieser strengen Vorschriften bieten einige Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Um das Risiko von Betrug und unautorisierten Finanzdienstleistungen zu minimieren, empfiehlt die BaFin den Verbrauchern, die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen über die erforderlichen Genehmigungen verfügt.

    Der Vorfall wird gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes behandelt, das klare Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen in Deutschland festlegt. Die Ermittlungen der BaFin gegen Bitiros Investment sind Teil ihrer fortlaufenden Bemühungen, potenzielle Anleger vor illegalen Finanzpraktiken zu schützen und die Integrität des Finanzsystems zu wahren.

    Die Warnung der BaFin vor Bitiros Investment unterstreicht die Notwendigkeit, Vorsicht walten zu lassen und sorgfältig zu prüfen, bevor man finanzielle Entscheidungen trifft oder mit einem Unternehmen Geschäfte abschließt. Es ist wichtig, auf offizielle Warnungen und Empfehlungen von Finanzaufsichtsbehörden wie der BaFin zu achten, um das Risiko von betrügerischen Aktivitäten zu minimieren und die Sicherheit der eigenen Finanzen zu gewährleisten.



    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten auf der Website mbf-limited.com herausgegeben. Gemäß den Erkenntnissen der BaFin bietet die M.B.F. Management Limited dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.


    Die Website gibt eine Geschäftsadresse in Croydon, Vereinigtes Königreich, an. Interessanterweise wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“) eine Adresse in Richardschester, Vereinigtes Königreich, genannt, obwohl eine solche Stadt dort nicht existiert. Darüber hinaus behauptet die M.B.F. Management Limited auf der Website, dass sie bei Aufsichtsbehörden lizenziert sei. Diese Lizenzen konnten jedoch nicht verifiziert werden. Zusätzlich verwendet das Unternehmen gefälschte Mitteilungen, die angeblich von der BaFin stammen, um seine Geschäftstätigkeit zu legitimieren.


    Gemäß dem Kreditwesengesetz (§ 37 Absatz 4) ist es Unternehmen in Deutschland untersagt, Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Trotz dieser Bestimmungen bieten einige Unternehmen diese Dienstleistungen ohne Genehmigung an. Es ist daher ratsam, vor Geschäftsabschlüssen die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen besitzt.

    Die Warnung der BaFin unterstreicht die Bedeutung der Verbraucherschutzmaßnahmen im Finanzsektor und dient dazu, potenzielle Anleger vor möglichen Risiken und Betrugsversuchen zu schützen.


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    Bei einem Unternehmen beschweren!


    Verbraucher in Deutschland können sich bei Unternehmen beschweren, von denen sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen als Kunde Unstimmigkeiten bei Banken, Versicherern, Finanzdienstleistern oder Kapitalverwaltungsgesellschaften auffallen, sollten Sie sich auf jeden Fall zuerst an die betroffene Gesellschaft wenden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine einvernehmliche Lösung erzielen oder die Grundlage für weitere Schritte schaffen können.

    Schriftliche Stellungnahme einholen

    Die beaufsichtigten Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine eigene Beschwerdestelle vorzuhalten, die die Aufgabe hat, alle Beschwerden objektiv und angemessen zu untersuchen. Was Kunden beachten sollten, wenn sie eine Beschwerde an ein Unternehmen richten wollen, müssen Unternehmen leicht zugänglich auf ihrer Internetseite, in Broschüren oder Vertragsunterlagen veröffentlichen. Darunter fallen der Ablauf des Beschwerdeverfahrens, wie etwa Fristen oder Bearbeitungszeiträume und Kontaktdaten der Beschwerdestelle. Es kann auch sein, dass das Unternehmen Ihnen erst auf Verlangen nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren gibt, oder dann wenn ihm der Eingang der Beschwerde bestätigt wird. Die Bearbeitung einer Beschwerde ist für Sie kostenlos.

    Die BaFin empfiehlt Ihnen, sich schriftlich beim beaufsichtigten Unternehmen zu beschweren. Schildern Sie Ihr Anliegen und Ihr Problem möglichst genau. Wichtig: Bitten Sie auch um eine schriftliche Stellungnahme. So haben Sie die Entscheidung des Unternehmens später schwarz auf weiß vorliegen.

    Lösung annehmen oder weitere Schritte einleiten – Sie entscheiden!

    Möglicherweise bietet das betreffende Unternehmen Ihnen eine Lösung an, um Sie nicht als Kunden zu verlieren. Sie entscheiden dann, ob Sie diesen Vorschlag annehmen wollen. Soweit die Entscheidung Ihrem Anliegen nicht entspricht, können Sie weitere Schritte prüfen. Bei der Prüfung sollten Sie sich mit der Begründung der Entscheidung auseinandersetzen, um etwas besser abschätzen zu können, ob sich eine weitere Verfolgung Ihres Anliegens lohnt.

    Über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten muss Sie das Unternehmen im Detail informieren. Eine Möglichkeit sind außergerichtliche Streitschlichter, mit denen viele Banken und Versicherungen zusammenarbeiten. Hier ist die schriftliche Antwort des Unternehmens ein wichtiges Dokument: Viele Schlichtungsstellen werden erst für Sie aktiv, wenn Sie sich zuvor mit Ihrem Problem an das jeweilige Unternehmen gewandt haben und dessen schriftliche Ablehnung vorlegen können.

    Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch an die BaFin wenden. Und natürlich steht Verbrauchern auch der Rechtsweg offen, insbesondere, wenn andere Möglichkeiten erfolglos waren. Doch Sie sollten zuvor auch an die möglichen Risiken denken, etwa dass Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.

    Prof. Dr. Thomas Brune wurde in der Vergangenheit als Enthüller gefeiert, als Chefarzt gechasst, von Partnern gefeuert, vom engsten Familienmitglied verstoßen und soll mindestens einen Menschen auf dem Gewissen haben. Er und sein mutmaßlicher Komplize sind in unterschiedlichsten dubiosen Machenschaften involviert.


    Die Akte von Prof. Dr. Thomas Brune ist für jeden öffentlich kommentierbar. Bitte posten Sie nur Tatsachenbehauptungen und keine Vermutungen oder nicht belegbare Beweise, dafür bedanken wir uns als Admin-Team. Wir posten ausschließlich belegbare Aussagen und erwarten es auch von jedem User.


    Ihre Verbraucherinformationszentrale

    Es gibt mehrere Gründe, warum nur einige E-Mail-Adressen für die Anmeldung verwendet werden können. Hier sind einige mögliche Erklärungen:

    1. Begrenzte Domänenberechtigungen: Die Website oder Plattform erlaubt möglicherweise nur E-Mail-Adressen von bestimmten Domänen. Das könnte bedeuten, dass nur Adressen von bestimmten Unternehmen, Schulen oder Organisationen akzeptiert werden.
    2. Einschränkungen aus Sicherheitsgründen: Um die Sicherheit zu gewährleisten, schränken manche Plattformen die Anmeldung auf E-Mail-Adressen ein, die bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen. Dies könnte die Verwendung von speziellen Domänen oder Sicherheitszertifikaten beinhalten.
    3. Verhinderung von Spam oder Missbrauch: Um Spam und missbräuchliche Nutzung zu verhindern, könnten bestimmte E-Mail-Domänen von der Anmeldung ausgeschlossen werden. Das hilft dabei, die Qualität der Benutzer zu verbessern und unerwünschte Aktivitäten zu minimieren.
    4. Technische Einschränkungen: Manchmal können technische Einschränkungen auf Seiten der Plattform oder des Dienstleisters dazu führen, dass nur bestimmte E-Mail-Anbieter unterstützt werden. Dies könnte auf unterschiedlichen technischen Standards oder Protokollen basieren.
    5. Regionalbeschränkungen: Je nach Plattform können bestimmte E-Mail-Anbieter möglicherweise nur in bestimmten Regionen oder Ländern unterstützt werden, aufgrund von rechtlichen Anforderungen oder anderen regionalen Einschränkungen.

    Es geht um Nahrungsergänzungsmittel, Sportler-Nahrung und „Wohlfühl-Produkte“ bei dem Unternehmen aus Elmshorn, dessen Marke „More Nutrition“ für viel Wirbel in den Medien sorgt. Aber nicht, weil die Produkte von ‚The Quality Group GmbH‘ so spektakulär sind, sondern, weil sie heftig in der Kritik stehen. Das Credo des Unternehmens: „Wir wollen unseren Kunden erstklassige Produkte für Gesundheit, Genuss und Performance bieten“, entpuppt sich mehr und mehr als Flopp. Es geht bei der Produktzusammensetzung sogar um gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe.


    Gerade erst kürzlich hat „More Nutrition“ eine Abmahnung wegen irreführender Werbung von der Verbraucherorganisation „FoodWatch“ erhalten, weil das Unternehmen dubiose Versprechungen macht in Bezug auf Wirkung und Nützlichkeit ihrer Produkte. Als sinnvolle Nahrungsergänzungsmittel werden verschiedene Produkte beworben und Verbraucher:innen in die Irre geführt, wobei suggeriert wird, dass einige Produkte die Lebensqualität bei bestimmten Zielgruppen verbessern würden. Das soll aber absoluter Quatsch sein. In den sozialen Netzwerken werden Kurzvideos (Reels) dazu regelmäßig gepostet und ein künstlicher Hype um diese Nahrungszusätze von der Firma veranstaltet. Die beiden Geschäftsführer und Gründer Stefan Smalla und André Rose wissen genau, was sie da tun, dennoch können sie es nicht lassen, gebetsmühlenartig die gut bezahlten Influencer:innen die kritisierten Produkte bewerben zu lassen.


    Deshalb wird die Marke so stark kritisiert


    Seit längerem sind Stimmen von Verbraucher:innen laut geworden, dass einige der Artikel aus der Produktlinie von „More Nutrition“ gesundheitsschädlich sein sollen und diese Menschen teilweise krank gemacht hätten. Beispielsweise hätten einige von ihnen eine Insulin-Resistenz entwickelt, da offenbar reichlich Süßstoffe in den Nahrungsergänzungsmitteln zu finden sind. Ernährungsmediziner wie Dr. Matthias Riedl sind in keiner Weise davon überrascht, denn sie kontrollieren derartige Produkte regelmäßig und stoßen dabei oft auf Ungereimtheiten. Die Versprechen des Unternehmens, mit einigen ihrer Produkte garantiert abnehmen zu können oder auch eine „Schwangerschaft erfolgreich in die Wege leiten zu können“ sind lediglich marktschreierische Behauptungen und verkaufsfördernde Phrasen. Fazit: Die aktuellen Werbeversprechen liegen weit entfernt vom Anspruch, „sinnvolle Nahrungsergänzungsmittel“ anzubieten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rät sogar allgemein davon ab, die von „More Nutrition“ empfohlenen Süßstoffe als Zuckerersatz zu konsumieren, will diese langfristig bei dauerhaftem Konsum das Risiko für Diabetes Typ 2 und Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit sich bringen. FoodWatch geht sogar so weit zu behaupten, dass die Werbevideos in den sozialen Medien gegen die europäische Health-Claims-Verordnung, die Verbraucher vor falschen gesundheitsbezogenen Versprechen schützen soll, verstoßen. Ob ‚The Quality Group GmbH‘ allerdings die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wird, muss die Zukunft zeigen. Konsumenten sollten in jedem Fall immer hinterfragen, ob die oft vielgepriesenen „Wundermittel“ aus der Abnehm- und Wohlfühlindustrie tatsächlich Anspruch und Wirklichkeit miteinander verbinden können.

    Mit immer raffinierten Methoden versuchen Gangster und Betrüger über das Internet Anleger und Investoren abzuzocken – das ist nichts Neues. Neu aber ist, dass jetzt ein dreister Betrüger versucht, das Finanzdienstleistungsunternehmen FXFlat Bank GmbH, einen Online-Broker, billig zu kopieren, indem dessen Online-Adresse verfälscht benutzt wird, um Kunden-Gelder zweckzuentfremden. Die Website „fx-flat.com“ gibt vor, Teil der FXFlat Bank GmbH zu sein, was aber nicht stimmt.


    Die BaFin warnt seit neuestem vor dem Betreiber der Internetseite fx-flat.com, weil dieser versucht, mit einer gefälschten FXFlat Bank GmbH-Identität Anleger auf die „falsche Webseite“ zu locken und die Einlagen abzugreifen. Anleger, die im guten Glauben an eine seriöse Kapitalanlage beim Brokerhaus ihr Geld an fx-flat.com überweisen, sollen bewusst betrogen werden, weil der Seitenbetreiber ohne identifizierbares Impressum und ohne Realnamen oder Adresse agiert. Wie eine Spinne im Netz warten die Betrüger nur darauf, dass ahnungslose Investoren Geld einzahlen, was für eigentlich für ordentliches Online-Trading genutzt werden sollte, aber dann in falsche Kanäle abfließt.


    Mysteriös ist schon der erste Eindruck des Betrugsunternehmens: Über die rein italienischsprachige Website versucht der angeblich in Ratingen bei Düsseldorf ansässige Betreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, ein Handelskonto zu eröffnen. Dabei wird der alte Firmensitz (Josef-Schappe-Straße 21, Ratingen) und die Rufnummer der FXFlat Bank GmbH benutzt und als Referenz angegeben. Außerdem wird auf der Website in betrügerischer Absicht konstatiert, dass das Unternehmen von der BaFin lizensiert ist und die Registrierungsnummer der FXFlat Bank GmbH bei der BaFin trägt. So will man Investoren in Sicherheit wiegen und eine vermeintliche Seriosität vorgaukeln. Jedem Anleger wird dringend vom Besuch der Webseite und einer Investition abgeraten!


    Immer wieder warnen die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter davor, leichtgläubig auf unseriöse Anbieter im Internet hereinzufallen. Jedem wird geraten, die Webpräsenz und die Echtheit von unbekannten Firmen und deren Angebote zu prüfen, bevor größerer Schaden entsteht.

    Es hat seit der Unternehmensgründung 2001 gut 23 Jahre gedauert, bis der Genossenschaft das Wasser bis zum Hals steht, und die Mitglieder Angst um ihre eingezahlten Gelder haben müssen. Denn die CO.NET zahlt offenbar nicht die Einlagen zurück, wie man aus den vielen negativen Rezensionen bei Google herauslesen kann. Außerdem haben sich mittlerweile verschiedene Anwälte mit dem Unternehmen beschäftigt und bieten Hilfe an, um Einlagen zurückzuholen. Eine drohende Insolvenz steht im Raum.


    Es ist doch so lange gut gegangen mit der Genossenschaft aus 21706 Drochtersen, die seinen Mitgliedern manche Erleichterung und Vorteile im täglichen Leben, beim Einkaufen oder auch beim Urlaubmachen bieten wollte. Und zusätzlich noch 6 Prozent Ausschüttung pro Jahr auf die Kapitaleinlage ausgerufen hatte. Anfänglich sogar bezahlt, aber nun können die Einlagen aus Einmalzahlungen oder monatlichen Beiträgen nicht mehr zurückgezahlt werden.


    Dabei war anfangs die Begeisterung der Genossenschaftsmitglieder groß, doch die Stimmung ist mittlerweile umgeschlagen. Jetzt herrscht Angst und Verunsicherung. Und zu allem Übel hat die Gesellschaft nun eine außerordentliche Generalversammlung für den 25.1.2024 ausgerufen. Darin soll über das Schicksal der Gesellschaft abgestimmt werden. Es sieht aber so aus, als wenn die Lichter bald ausgehen würden. Das Geld verpulvert, die Ressourcen verschwendet und der Fortbestand der Gesellschaft nicht gesichert. Kritische Stimmen sprechen sogar schon von Insolvenzverschleppung.


    Verantwortlich für die Misere ist der Vorstand und der Aufsichtsrat, die aus fünf Personen bestehen, und die entweder bewusst oder unbewusst die mögliche Insolvenz herbeigeführt haben. Jetzt wird zu prüfen sein, wie die Gelder der Gesellschaft verwendet wurden, wie hoch die Gehälter waren und ob über Sub-Gesellschaften Gelder verschoben wurden, die dann hintenrum wieder von den besagten Herrschaften herausgezogen wurden. Wie sich die Gesellschaft im Jahr 2019 die Auszeichnung „F.A.Z. beste Genossenschaften“ an Land ziehen konnte, bleibt rätselhaft. Tatsächlich ist die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG (k)eine Erfolgsgeschichte, wie es auf der Webseite der Genossenschaft zu lesen ist.

    Wer hat Erfahrungen gesammelt?

    Hi,


    mein Name ist xxx, ich habe gerade eben deinen Beitrag über die SHRS zufällig entdeckt und auch, dass dir ein Opfer der SHRS geschrieben hat. Ich bin selbst Geschädigter der SHRS, habe direkten Kontakt zu einem weiteren ebenfalls durch die SHRS Geschädigten. Wir werden beide anwaltlich vertreten und suchen noch nach weiteren Zeugen/Geschädigten, damit wir uns alle zusammen unser Geld zurückholen können und die letztendlich auch idealerweise noch ins Gefängnis wandern, was möglich wäre, sobald beispielsweise Betrug oder Wucher bewiesen werden kann (zumal wir beide von denen noch in wirtschaftliche Not gebracht wurden)

    Kannst du da bitte einmal den Kontakt herstellen zu der entsprechenden Person, damit wir uns zunächst einmal austauschen können?


    Vielen Dank im Vorraus!


    Beste Grüße

    Die Seite Zinsbaustein gibt im Monat einen sechstelligen Betrag vor Leads aus,,,diese Seite ist unseriös. Bei diesen Marketingkosten ist was faul, das sag ich Ihnen.

    Die Partnerschaft mit der Dr. Peters GRoup war auch nicht von langer Dauer. Was macht Salomon als nächstes?